Durch eine Rauchschadensanierung in Zürich Immobilien nach einem Brand wieder bewohnbar machen

Nach einem Brand sind die meisten Immobilien so stark beschädigt, dass sie sich kaum noch wiedererkennen lassen. Weiterhin darin zu wohnen, stellt insofern keine Option dar. Zudem müssen Immobilienbesitzer mit einer Wertminderung rechnen, was allerdings nicht zwangsweise ein Problem darstellen muss. Schliesslich ist es möglich, Massnahmen zu treffen, um die durch Feuer und Rauch entstandenen Schäden zu beseitigen. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein kompetenter Ansprechpartner, der sich mit der Materie auskennt.

Wenn Sie nicht lange suchen möchten, können wir Ihnen unsere JGP Dienstleistungen AG nahelegen, denn Ihr Standort spielt in erster Linie keine Rolle. Egal ob in Bern, Aarau, Luzern, Zug, Zürich, Winterthur, St. Gallen, Lausanne, Montreux, Sion, Fribourg oder Solothurn – bei einer Rauchschadensanierung, Brandschadensanierung oder Sengschadensanierung sind wir der richtige Ansprechpartner. Doch bevor wir näher darauf eingehen, sollten wir uns erst einmal anschauen, was es mit den verschiedenen Arten von Schäden auf sich hat.

Brandschaden, Rauchschaden und Sengschaden

Grundsätzlich gilt es bei einem Brand zwischen Brandschäden, Rauchschäden und Sengschäden zu unterscheiden. Ein Brandschaden wird durch Feuer verursacht und hängt mit ausgebreiteten Flammen zusammen. Entsprechende Schäden sind im Versicherungsschutz meist inbegriffen, weswegen Sie sich vor einer Sanierung unbedingt mit Ihrem Versicherer auseinandersetzen sollten, denn unter Umständen hält sich der Sachschaden in Grenzen. Im Gegensatz zu einem Brandschaden entsteht ein Sengschaden nicht durch Feuer per se, sondern der damit einhergehenden Hitze. Infolgedessen sind Sengschäden lokal stark begrenzt. Ob ein Versicherungsschutz vorliegt, hängt im Regelfall davon ab, wie der Sengschaden verursacht wurde.

Nicht zuletzt gilt es noch Rauchschäden zu nennen. Wie der Name es vermuten lässt, werden diese Schäden durch den Rauch eines Brandes ausgelöst. Die meisten Gegenstände, welche mit Rauch in Kontakt gekommen sind, sollten entsorgt werden. Zudem sind im Rahmen einer Rauchschadensanierung gegebenenfalls weitere Massnahmen erforderlich. So kommt es beispielsweise häufig vor, dass die Wände nach einem Brand frisch gestrichen werden müssen. In jedem Fall ist eine Rauchschadensanierung mit einer Vielzahl von Herausforderungen verbunden. Sie sollten sich also nicht eigenständig darum kümmern, sondern die Arbeit lieber von Profis übernehmen lassen. Zumal Sie bei einer guten Versicherung davon ausgehen können, dass die Kosten für die Inanspruchnahme der Leistung teilweise oder gar komplett übernommen werden.

Effizientes Beheben von Brandschäden – eine Rauchschadensanierung in Zürich gehört dazu

Bei einem Brand ist es nicht nur das Feuer, das zu Schäden an der Immobilie führt. Auch die Hitze und der Rauch können den Wohnraum massiv beschädigen. Eine Rauchschadensanierung ist somit Teil einer Brandschadensanierung. Bei der Rauchschadensanierung gilt es zwischen zwei Arten von Massnahmen zu unterscheiden. Zum einen gibt es Sofortmassnahmen, welche einer Schadensminderung dienen. Zum anderen gibt es Massnahmen, die auf einer Wiederherstellung des Wohnraums abzielen. Hier geht es primär darum, den Wohnraum wieder bewohnbar zu machen, sodass er als Eigenheim genutzt oder weitervermietet werden kann. Doch bevor es zur eigentlichen Rauchschadensanierung kommt, sind einige Vorbereitungen notwendig, denn es muss erst ein umfassendes Sanierungskonzept ausgearbeitet werden. Unsere JGP Dienstleistungen AG steht Ihnen diesbezüglich gerne zur Seite und gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Wünschen entspricht.

Vorgehensweise bei einer Rauchschadensanierung in Zürich

Erst einmal kümmern sich unsere Experten darum, den Brandschaden zu beurteilen. Sobald das erfolgt ist, sprechen wir mit Ihnen ab, was für Sanierungskonzepte in Frage kommen. Prinzipiell gibt es immer mehrere Lösungen, um einen Brand-, Rauch- oder Sengschaden anzugehen. Was letztendlich getan wird, hängt also von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Sie können aber davon ausgehen, dass wir Sie nach bestem Gewissen beraten. Das Bewerten und Beraten erfolgt bei Ihnen vor Ort. Andernfalls können wir uns schliesslich kein genaues Bild über die Situation machen. Das ist jedoch notwendig, um ein Konzept ausarbeiten und Ihnen ein transparentes Angebot unterbreiten zu können. Dabei arbeiten wir stets eng mit Ihrer Versicherung zusammen. Sie kommen also möglicherweise weit günstiger weg, als Sie es geplant haben.

Kontaktieren Sie uns per 0800 16 48 16 oder  info@jgp-dienstleistungen.ch


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